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MELDUNG/167: Düngeverordnung benachteiligt kleine, bäuerlich-ökologische Betriebe (Bioland)


Bioland e.V. - Pressemitteilung vom 6. Februar 2015

Düngeverordnung benachteiligt kleine, bäuerlich-ökologische Betriebe

Bioland fordert Nachbesserungen


Mainz, 6. Februar 2015. "Es ist absurd: Auf der einen Seite will die Bundesregierung mit der Neufassung der Düngeverordnung ein Instrument, um den wachsenden Umweltproblemen durch industrielle Tierhaltung und viele Biogasanlagen beizukommen - auf der anderen Seite führt diese Neuregelung genau zum Gegenteil: nämlich, dass kleine bäuerlich- ökologische Betriebe, die schon jetzt umweltfreundlich wirtschaften, aufgeben müssen", kommentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Düngeverordnung. "Die Verordnung muss erheblich nachgebessert werden". In einer Stellungnahme kritisiert Bioland, dass der Vorschlag nicht ausreicht, um wesentliche Verbesserungen in Problemgebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser zu erreichen. Gleichzeitig benachteiligt der Entwurf durch neue Regeln für Festmist den Biolandbau, der durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger und chemisch- synthetische Pflanzenschutzmittel bereits einen hohen Beitrag zum Gewässerschutz leistet.

Besonders fatal sind die vorgeschlagenen Regelungen in Bezug auf Festmist. So sieht der Entwurf beispielsweise auch Sperrzeiten für das Ausbringen von Festmist vor. Doch anders als Gülle, die den Stickstoff sofort frei setzt und deshalb bei ungünstigen Witterungsbedingungen ins Grundwasser ausgewaschen wird, macht Festmist den Stickstoff erst nach und nach für die Pflanze verfügbar - es besteht also keine Gefahr für das Grundwasser. "Festmistsysteme stehen für artgerechte Tierhaltung, langsame Freisetzung von Nährstoffen und geringe Ammoniak- Emissionen im Vergleich zu Gülle. Dennoch sollen Festmistsysteme nun durch unnötige Sperrzeiten bei der Ausbringung und zusätzliche Lagerkapazitäten behindert werden. Extensive, bäuerliche Betriebe, einschließlich Ökobetrieben, werden so zur Betriebsaufgabe gezwungen. Ziel muss es sein, den Biolandbau aktiv zu fördern statt ihn zu behindern", so Plagge.

Auch bei anderen Vorgaben des Düngeverordnungs-Entwurfes folgt die Bundesregierung den Interessen der Chemie-Industrie und bestraft nachhaltig wirtschaftende, organisch düngende Betriebe. Während konventionelle Betriebe im Einsatz von chemisch hergestelltem Stickstoffdünger nicht eingeschränkt werden, werden ökologische Gemüsebaubetriebe jährlich auf maximal 170 Kilo Stickstoff pro Hektar begrenzt. Der Nährstoffbedarf vieler Gemüsekulturen liegt jedoch weit darüber. Spezialisierte Bio-Unterglas-Betriebe würden so zur Betriebsaufgabe gezwungen und die Gewächshaus-Produktion von Bio- Tomaten, Paprika und Gurken ins Ausland abwandern. Besonders paradox: In Gewächshäusern besteht keine Grundwassergefährdung über Nitratverlagerung, da über das ganze Jahr keine Wassersättigung des Bodens vorliegt.

Doch dort, wo das Nitrat-Problem am dringlichsten ist - in Regionen mit intensiver Tierhaltung und einem besonders hohen Biogas-Anteil - greift der Düngeverordnungs-Entwurf zu kurz. "Bioland fordert daher eine verpflichtende Hoftorbilanzierung für viehstarke Betriebe über 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar und eine Stickstoffüberschussabgabe. Zudem müssen die Bundesländer schärfere Maßnahmen zur Reduzierung des Stickstoff- und Phosphateintrags umsetzen können. Die neu vorgesehene Länderöffnungsklausel leistet dies nur ungenügend. Ansonsten werden wichtige EU-Umweltziele der Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht", so Plagge.


Hier finden Sie die Bioland-Stellungnahme zum Entwurf der Düngeverordnung
http://www.bioland.de/fileadmin/dateien/HP_Dokumente/Richtlinien/Bioland-Stellungnahme_DueV_2015_01_26.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 06.02.2015
Herausgeber: Bioland e.V.
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Internet: www.bioland.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2015

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