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MELDUNG/197: NABU Thüringen fordert "Solidarfonds für Mäuseschäden" (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - Jena, 23. Oktober 2015

"Notfallzulassungen" von Feldmausködern dürfen nicht zur Regel werden!

NABU Thüringen fordert "Solidarfonds für Mäuseschäden"


Jena - In der Diskussion um das Ausbringen von Gift gegen Feldmäuse fordert der NABU Thüringen jetzt die Bauernschaft auf, einen "Solidarfonds für Mäuseschäden" einzurichten. "Es ist fast zur Regel geworden, für Thüringen eine 'Notfallzulassung' für Feldmausköder zu beantragen", sagt Mike Jessat, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. Der Vorsitzende beklagt, dass einige Teile der Bauernschaft sich zu wenig Gedanken über Alternativen machen. Eine Möglichkeit wäre es die partiell auftretenden Ernteverluste durch einen "Solidarfonds für Mäuseschäden" auszugleichen. Im September verkündete der Bauernverband, dass die diesjährige Getreideernte um zwei Prozent über dem langjährigen Durchschnitt läge. "Es muss doch möglich sein in Jahren, in denen es gute Ernteerträge gibt gemeinschaftlich Rücklagen zu bilden", so Jessat. Die Rücklagen, die im "Solidarfonds für Mäuseschäden" gesammelt werden, könnten dann Landwirte ausgezahlt werden, deren Ernte durch Mäuse geschädigt wurde. Als weitere Maßnahme bei regelmäßig auftretenden Massenvermehrungen von Mäusen empfehlen die Naturschützer unter anderem auch mit dem Pflug oder Grubber die Gänge der Mäuse zu zerstören, anstatt breitflächig Mäusegift auszustreuen.

Die Feldmaus gehört genauso zum Naturhaushalt wie alle anderen Wildtierarten auch und das Ausbringen von Mäusegift auf landwirtschaftlichen Flächen birgt erhebliche Gefahren für die biologische Vielfalt, darauf hat der NABU Thüringen in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Nicht nur Wildtiere wie Feldhamster und Rotmilan sind gefährdet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Hunde und Katzen in Mitleidenschaft gezogen werden. "Wir starten jetzt einen Aufruf an unsere NABU-Gruppen und bitten diese wachsam in der Landschaft zu sein und uns Totfunde zu melden. Um die Gefährdung besser einschätzen zu können, muss zudem von der für die Ausnahmegenehmigung zuständigen Behörde ein umfangreiches Monitoring stattfinden", fordert Mike Jessat.

Der NABU appelliert zugleich an die Bürger, Totfunde in der Agrarlandschaft den örtlichen staatlichen Stellen zu melden. Da aber nicht alle toten Tiere aufgefunden und untersucht werden können, liegt die Dunkelziffer bei den Vergiftungsfällen vermutlich deutlich höher.

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.10.2015
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2015

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