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EUROPA/046: Europas Meere - Kommission legt Kriterien für guten Umweltzustand fest (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 1. September 2010

Europas Meere: Kommission legt Kriterien für guten Umweltzustand fest


Die Europäische Kommission hat heute einen Beschluss verabschiedet, der die Kriterien für einen guten Umweltzustand der Meere Europas festlegt. Dies wird den Mitgliedstaaten helfen, koordinierte Meeresstrategien für die regionalen Meeresgebiete zu entwickeln. So kann Kohärenz gesichert und der Fortschritt in den einzelnen Regionen verglichen werden. Die Aufstellung der Kriterien ist eine Anforderung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die darauf abzielt, bis 2020 in allen EU-Meeresgewässern einen guten Umweltzustand zu erreichen.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Wir wollen, dass unsere Meere gesund und ertragreich sind. Der heutige Beschluss bildet den Ausgangspunkt, von dem aus wir genaue Zielvorgaben festlegen können, um einen guten Umweltzustand zu erreichen. Die Annahme des Beschlusses über die Kriterien für einen guten Umweltzustand im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ist ein weiterer Schritt in der Fortentwicklung der EU-Biodiversitätsstrategie für die Zeit nach 2010."


Der Beschluss der Kommission

Der Kommissionsbeschluss über die Kriterien für den guten Umweltzustand von Meeresgewässern legt den Schwerpunkt auf verschiedene Aspekte der Meeresökosysteme, einschließlich der biologischen Vielfalt, Fischbestände, Eutrophierung, Schadstoffe, Abfälle und des Lärms.

Die in dem Beschluss definierten Kriterien und die mit ihnen verbundenen Indikatoren fußen auf wissenschaftlichen und technischen Gutachten unabhängiger Experten und bilden eine Richtschnur für die Mitgliedstaaten, um den Umweltzustand der Meeresökosysteme bestimmen. Sie bauen auf bestehenden Verpflichtungen und Entwicklungen des EU- Rechts auf und decken ferner Teilbereiche der Meeresökosysteme ab, die von bisherigen politischen Ansätzen nicht berücksichtigt wurden.

Während einige Kriterien vollständig entwickelt und einsatzbereit sind, bedarf es bei anderen hingegen einer weiteren Verfeinerung. Im Beschluss wird betont, dass ein noch besseres wissenschaftliches Verständnis für die Beurteilung des guten Umweltzustands notwendig ist, um zu einem ökosystembasierten Ansatz für die Bewirtschaftung von Europas Meeren zu gelangen. Daher wird es erforderlich sein, die Kriterien zu überprüfen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen.


Zielvorgaben zum guten Umweltzustand bis 2020

"Guter Umweltzustand" bedeutet, dass die Meeresumwelt in einem solchen Zustand ist, dass die Ozeane und Meere durch ökologische Vielfalt und Lebendigkeit gekennzeichnet, gesund und ertragreich sind. Die Nutzung der Meeresumwelt muss auf einem nachhaltigen Niveau bleiben, das ihre Nutzungsmöglichkeit sowohl für die heutigen Generationen als auch die der Zukunft sichert. Das heißt, dass die Struktur, Funktionen und Abläufe der Meeresökosysteme in ihrer Gänze berücksichtigt, Meerestiere und -lebensräume geschützt und der vom Menschen verursachte Biodiversitätsverlust aufgehalten werden müssen.

Um die Ziele der EU für den guten Umweltzustand aller Meeresgewässer bis 2020 zu erreichen, haben die Mitgliedstaaten Meeresstrategien zu entwickeln, die als Aktionspläne für die Anwendung eines am Ökosystem ausgerichteten Ansatzes zur Steuerung des menschlichen Handelns dienen. Der zu erreichende gute Umweltzustand muss auf der Grundlage der elf in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie festgelegten qualitativen Deskriptoren der Meeresumwelt auf Ebene der Meeresregionen oder -unterregionen bestimmt werden. Darüber hinaus ist ausdrücklich eine regionale Zusammenarbeit in jeder Phase der Durchführung dieser Richtlinie verlangt.

Weitere Informationen:
- zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: http://ec.europa.eu/environment/water/marine/index_en.htm
- zu regionalen Meeresübereinkommen: http://ec.europa.eu/environment/water/marine/conventions_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1084, 01.09.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2010