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MELDUNG/032: Absenkung des Kalksteinbruchs in Großenlüder - Gravierende Mängel im Erörterungstermin (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 23. März 2012

Großenlüder: Gravierende Mängel im Erörterungstermin ZKW Otterbein dargelegt

Genehmigungsbehörde und Antragstellerin in schlechtem Licht


(Bonn, Großenlüder, 23.03.2012) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder und der Ortsverband Großenlüder / Bad Salzschlirf des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern eine Überarbeitung des Antrags der Zement- und Kalkwerke Otterbein zur Absenkung des Kalksteinbruchs in Großenlüder-Müs, eine Neuauslegung der überarbeiteten Unterlagen sowie einen neuen Erörterungstermin. Zudem muss die Rechtmäßigkeit des bisherigen Planfeststellungbescheids geprüft werden. Bei der zweitägigen Erörterung der zahlreichen Einwendungen im aktuellen Planänderungsverfahren wurde seitens der kritischen Experten die Auffassung verstärkt, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist.

"Nicht nur die Antragstellerin, auch das Regierungspräsidium Kassel hat ihre Pflichten als neutrale Genehmigungsbehörde nach unserem Verständnis nicht wahrgenommen", teilt Kerstin Desch-Wöhrl von der Bürgerinitiative mit. "Da sich unter anderem die Beistände der Einwender systematisch an den Darlegungen der Sachverhalte durch die Behörde behindert sahen und keine vernünftige Dokumentation gewährleistet war, wurden gleich mehrere Befangenheitsanträge gegen die Verhandlungsleitung gestellt." Lothar Diel vom BUND-Ortsverband kritisiert: "Das Regierungspräsidium Kassel zeigt sich bislang zu einem sachlichen Betreiben des Verfahrens nicht in der Lage. Grundlagen für das Vorhaben konnten seitens der Behörde und der Antragstellerin nicht erläutert werden. Naturschutzverbände und Bürgerinitiative sehen darin auch eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht der Genehmigungsbehörde."

Abschließend erklärt Oliver Kalusch vom BBU: "Insbesondere in den Bereichen Standsicherheit, Hydrogeologie, Immissionsschutz und Störfallrecht sind die Antragsunterlagen der ZKW Otterbein als grob mangelhaft zu bewerten. Bei einigen Punkten hat sich die Antragstellerin in weiten Teilen nicht in der Lage gesehen, Stellung zu nehmen. Wenn der Genehmigungsbehörde daran gelegen ist, dass das Verfahren sachlich weiter betrieben werden soll, ist es zwingend erforderlich, dass die gesamten Antragsunterlagen überarbeitet, ergänzt, neu ausgelegt und neu erörtert werden. Zuvor ist es jedoch geboten, den bestehenden Planfeststellungsbescheid als Grundlage der Planänderung auf seine rechtliche Bestandskraft zu prüfen. Ein rechtmäßiger Bescheid kann anderenfalls nicht erteilt werden."


Informationen über die BI Pro Lebensraum Großenlüder gibt es im Internet unter http://www.pro-grossenlueder.de.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032.

http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202012/23.03.12.html


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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 23.03.2012
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2012