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MASSNAHMEN/159: Wildkatzen können jetzt wandern - Waldtiere bekommen grünen Korridor (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 5. Mai 2010 / Wildkatzen-Korridor

Wildkatzen können jetzt wandern: Waldtiere im Land bekommen ersten grünen Korridor

BUND, Landratsamt und Flurneuordnungsbehörde setzen Biotopverbund bei Rastatt um


Stuttgart. Der erste Wildkatzen-Korridor Baden-Württembergs liegt im Landkreis Rastatt und verbindet die Rheinauewälder, den Hardtwald und den Schwarzwald miteinander. Er ist durch die ersten Flurneuordnungsverfahren im Land entstanden, in denen ausdrücklich der Wildkatzenwegeplan des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) umgesetzt wird. Die Verfahren waren bereits Ende der 1990er Jahre angeordnet worden, um Flächen für die Verlegung der B 36 und den Ausbau der Neubaustrecke der Deutschen Bahn AG zu gewinnen. Für den Wildkatzenwegeplan ermittelte der Natur- und Umweltschutzverband in ganz Deutschland Wege, durch die Arten wie die Wildkatze wandern könnten. Sie dienen als Planungsgrundlage, um die Landschaft für Tiere des Waldes wieder durchlässiger zu gestalten. "Der rund 100 Hektar große Biotopkorridor bei Rastatt von dem zirka 15 Hektar im Flurneuordnungsverfahren Durmersheim (B36/DB) liegen, ist ein wichtiger erster Schritt, um den Wildkatzen die Möglichkeit zu bieten, die oberrheinische Tiefebene in west-östlicher Richtung zu durchwandern", erklärte der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß: "Bisher konnten waldgebundene Wildtiere die Fläche kaum durchqueren: die freie Ackerlandschaft ohne nennenswerte Deckung und die dichte Besiedelung sowie insbesondere mehrere Verkehrsachsen in Nord-Süd-Richtung erschweren die Ausbreitung sensibler Wildtiere wie der Wildkatze. Die Flurneuordnung ist mit dieser Korridor-Planung mit gutem Beispiel vorangegangen. Nun müssen die Bahn AG und die Bundesstraßenverwaltung ihren Teil beisteuern, um die starke Zerschneidung durch die A 5, B36 und die neue Rheintalbahntrasse für Wildkatze & Co querbar zu gestalten. Nur über zusätzliche Grünbrücken und entsprechend gestaltete Durchlässe ist eine sichere Ausbreitung von Wildtieren in Richtung Nordschwarzwald möglich."

Die beteiligten Flurbereinigungsverfahren betreffen gleich drei Gemeinden: Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim. Über alle drei Verfahren wurde ein ökologisches Gesamtkonzept erarbeitet, welches in den einzelnen Verfahren dann im Wege- und Gewässerplan spezifiziert wurde. Durch dieses ökologische Gesamtkonzept wurde eine Vernetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen über alle drei Verfahren sichergestellt.

Vertreter der Flurbereinigungsbehörde des Landratsamtes Rastatt, des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung und des BUND waren heute dabei, als für das Verfahren Durmersheim (B36/DB) Bürgermeister Augustin die Genehmigung des Wege- und Gewässerplans überreicht wurde. "Auf der Grundlage eines ökologischen Gesamtkonzepts, das im Auftrag der Flurbereinigungsbehörde vom Landschaftsplanungsbüro Jenne aus Bad Krozingen erstellt wurde, konnten die Ausgleichsflächen der Unternehmensträger mit den Ausgleichsflächen der Flurneuordnung so miteinander vernetzt werden, dass ausreichend große Wanderkorridore für die Wildkatze entstehen werden. Grundlegend hierfür sind die intensive und gute Zusammenarbeit mit allen am Planungsprozess Beteiligten, dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, den Trägern öffentlicher Belange sowie allen anerkannten Naturschutzverbänden", erklärte der Leitende Fachbeamte Mario Würtz vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Landratsamtes Rastatt.

"Die intensive Zusammenarbeit zwischen den Flurneuordnungsbehörden und dem BUND wird der Wildkatze dabei helfen, in Baden-Württemberg eine stabile Population zu entwickeln", erklärte Frieß: "Jetzt sind wir in der Umsetzung eines wichtigen Teils des bundesweiten Rettungsnetzes einen Schritt vorangekommen, weitere müssen folgen."

Auch das Land hat inzwischen einen mit dem BUND-Wildkatzenwegeplan abgestimmten Generalwildwegeplan erarbeitet, der in den Generalverkehrsplan integriert werden soll. "Künftig müssen alle wichtigen Verkehrsplanungsverfahren mit den Wildtierkorridoren abgeglichen werden. Hier ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg", lobte Frieß.


Hintergrund:

Die Wildkatze ist eine Charakterart für eine ganze Lebensgemeinschaft. Wo sie lebt, ist die Landschaft noch naturnah, unzerschnitten und waldreich. Die europäischen und deutschen Gesetze schreiben den Biotopverbund vor. Die Vernetzung der noch vorhandenen, intakten Lebensräume bedeutet eine Überlebenschance für die dort lebenden Arten.

Der BUND bemüht sich bundesweit schon seit mehr als 20 Jahren um den Schutz der Wildkatze. Wichtige Projekte sind dabei die erfolgreiche Wiederansiedelung von Wildkatzen im Vorderen Bayerischen Wald, Spessart und Steigerwald durch den bayerischen Bund Naturschutz sowie das 2004 ins Leben gerufene Projekt "Ein Rettungsnetz für die Wildkatze".


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Quelle:
Presseinformation, 5. Mai 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2010