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MASSNAHMEN/221: Umweltkatastrophe Jagst - Ökoschäden begrenzen und verhindern (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 4. September 2015

Umweltkatastrophe Jagst - Ökoschäden begrenzen und verhindern

Der BUND Baden-Württemberg fordert ein Sanierungskonzept für die Jagst


Wenn am Montag die Schadstofffahne aus der Jagst den Neckar erreicht haben werden, ist nicht mehr mit neuen erheblichen Schäden zu rechnen. Doch damit die Jagst wieder ihren guten ökologischen Zustand erreicht, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e. V., von den Behörden ein umfangreiches Sanierungskonzept. "Jetzt geht es darum, ein umfangreiches Sanierungskonzept zu entwickeln, damit die Jagst bald wieder das Naturjuwel wird, das sie vor der Katastrophe war", sagt der stellvertretende Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg Kai Baudis.

Beseitigung der Wanderhindernisse

Besonders wichtig ist für den BUND Baden-Württemberg, die bestehenden Wanderungshindernisse, wie Wehre zur Gewinnung von Wasserkraft, zu beseitigen. In den letzten Jahren wurden schon mehrere Wehre mit Umgehungsgerinnen oder Rampen für Fische und wirbellose Tiere wie Krebse, Würmer oder Schnecken durchgängig gemacht. "Die jetzt noch bestehenden Wanderhindernisse müssen ebenfalls schnellstmöglich abgebaut werden. Damit Fische und Wirbellose schnellstmöglich die vom Ammonium geschädigten Abschnitte wiederbesiedeln, muss unverzüglich die ökologische Durchgängigkeit hergestellt werden", so der Stellvertretende Landesvorsitzende.

Altarmbiotope als Rückzugsgebiete

Beim Durchzug der Schadstofffahne hatten die Altarmbiotope wie Tümpel oder Schlingen, die von der Jagst getrennt und damit geschützt werden konnten, eine wichtige Funktion als Rückzugsgebiet für Fische und Wirbellose, insbesondere für die seltene und wenig mobile Bachmuschel. Bei der Sanierung werden sie als Kinderstuben für Fische genauso wichtig sein. "Um eine rasche Wiederbesiedlung zu ermöglichen, sollten an geeigneten Stellen in der Jagstaue weitere Altarmbiotope angelegt werden", erläutert Kai Baudis.

Gewässerrandstreifen schützen

Zur Sanierung gehört für den BUND Baden-Württemberg auch die konsequente Überwachung der 2014 verbesserten Regelungen für Gewässerrandstreifen. Praktisch heißt das für den Umweltverband: Gewässergefährdende Stoffe dürfen nicht in Wassernähe gelagert werden, Düngemittel oder Pestizide dürfen nur ab einem Abstand von fünf Metern ausgebracht, Bauten dürfen nur ab einem Abstand von zehn Metern gebaut und Dauergrünland darf nicht zu Acker gemacht werden. "Die Verbesserungen der Regeln für Gewässerrandstreifen sind sehr gut und waren lang herbeigesehnt. Doch Regeln aufzustellen genügt noch nicht. Der BUND Baden-Württemberg fordert, dass diese Regelungen tatsächlich umgesetzt, konsequent überwacht und Verstöße geahndet werden", so Baudis.

Wassersport: Mindestpegel erhöhen

Kiesbänke sind wichtige Lebensräume für kieslaichende Fischarten wie Äsche und Barbe sowie für viele wirbellose Tiere. Paddeln und Kanufahren stören diese bei niedrigen Wasserständen erheblich. Der BUND Baden-Württemberg fordert daher, den Mindestpegel für das Kanufahren von derzeit 40 Zentimetern bei Dörzbach zumindest für die Zeit, bis sich Fischbestände erholt haben, zu erhöhen.

"Alle Sanierungsmaßnahmen würden ins Leere laufen, wenn nicht neuen Katastrophen vorgebeugt wird. Dazu gehört, dass Lagerstätten gewässergefährdender Stoffe im Einzugsgebiet von Flüssen konsequent überprüft werden. Zudem müssen Einsatzpläne für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen an Gewässern entwickelt werden", sagt Kai Baudis.

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Quelle:
Presseinformation, 04.09.2015
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2015

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