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LAIRE/096: EU-Technokraten erlangen Zugriff auf alle Lebensbereiche (SB)


Glühlampenverbot - Schritt für Schritt in die Öko-Diktatur


Nahezu verborgen vor der Bevölkerung trifft die EU-Kommission den Alltag eines jeden weitreichend beeinflussende Entscheidungen. Jüngste Regulierung, von der sämtliche EU-Bürger bis in den letzten Winkel ihrer Wohnstuben hinein betroffen sind: Vom 1. September an dürfen keine matten Glühlampen und keine 100-Watt-Glühlampen mehr produziert werden. Nach Leuchtstärken gestaffelt, wird in den nächsten Jahren die Herstellung weiterer Glühlampenarten verboten. Die Bundesregierung fungiert hier als Sachwalter Brüssels und sorgt für die Umsetzung einer rechtsverbindlichen Verordnung der EU-Kommission [1]. Die alten Glühlampen sollen durch Energiesparlampen, beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen, ersetzt werden, da sie angeblich umweltfreundlicher sind.

Als Grundlage dient die sogenannte Ökodesign-Richtlinie, mit deren Hilfe die Europäische Union ihre Klimaschutzziele erreichen will. Weitere Maßnahmen der Brüsseler Administration befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Beschlußfassung. Zu den Produkten, über deren Energieverbrauch und damit Machart fundamentale Entscheidungen getroffen werden, gehören Fernseher, Waschmaschinen, Holzöfen, etc.

Die Bevölkerung wurde nicht gefragt, ob sie damit einverstanden ist, die in der Anschaffung um vieles preiswerteren, schon für unter 50 Eurocent erhältlichen Glühlampen durch sogenannte Energiesparlampen, die mindestens das Zehnfache, je nach Typ auch das Zwanzig- oder Dreißigfache kosten, zu ersetzen. Berechnungen zufolge sollen sich die bis zu 80 Prozent energiesparsameren Kompaktleuchtstofflampen nach wenigen Jahren amortisieren. Wenn das zutrifft, dann stellt sich die Frage, warum die EU-Kommission, die bekanntlich Markliberalität geradezu götzenhaft anbetet und ihre Verordnungen und Richtlinien stets dahingehend abklopft, daß der "freie" Markt nicht eingeschränkt wird, an dieser Stelle plötzlich von dem Prinzip abkehrt und dirigistisch handelt. Die Bürger der Europäischen Union sind keineswegs so uninformiert, daß sie sich nicht selber ausrechnen können, ob sich eine Energiesparlampe für sie lohnt oder nicht. Nähme die EU-Kommission ihren eigenen Anspruch ernst, hätte sie lediglich unverbindliche Empfehlungen auszusprechen brauchen. Wenn es eine Marktlogik gibt - warum wurde nicht danach gehandelt?

Die Antwort liegt auf der Hand. Viele EU-Bürger wollen die Glühlampe nicht missen. Da sie mündig sind, müssen sie das nicht einmal begründen. (Im Zweifelsfall darf der Grund sogar irrational sein.) Das Verbot der Glühlampen erinnert an die Art und Weise, wie der EU-Reformvertrag durchgesetzt werden soll, nämlich ohne daß die Bürger gefragt werden. Nur die Iren haben noch die Möglichkeit, den Vertrag per Referendum abzuwehren. Doch selbst wenn sie, wie schon einmal, mehrheitlich mit Nein stimmen sollten, muß man davon ausgehen, daß die Eurokraten einen Trick ausgeheckt haben, um sich die Legitimationsgrundlage für weitere Kompetenzen, wie sie der Reformvertrag bzw. der Vertrag von Lissabon ihnen zusichern soll, anzueignen. Eine der Neuerungen gegenüber den bereits gültigen EU-Verträgen besteht darin, daß Klimaschutzmaßnahmen erstmals Primärrecht werden sollen. Der Name spricht für sich, die EU erlangt damit weitere Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich von Maßnahmen, die unter dem Vorwand des Klimaschutzes ergriffen werden.

Einige Mediziner und Forscher [3] haben vor der Einführung der Kompaktleuchtstofflampe gewarnt, da sie gesundheitsschädlich sein kann. Unter anderem wird befürchtet, daß das im blauen Bereich fürs menschliche Auge ungewöhnlich stark abgegebene Licht ungesund ist. Auch hinsichtlich der elektromagnetischen Strahlung des meist in den Lampensockel eingebauten elektronischen Vorschaltgeräts wurden Bedenken geäußert, wobei diese nicht einfach deshalb auszuräumen sind, weil auch andere Haushaltsgeräte elektromagnetische Strahlung abgeben und die angeblich auch niemanden schädigen.

Das neue Kunstlicht könnte Einfluß auf das Hormon Melatonin nehmen, zu Schlafstörungen führen, die Augen schädigen, die Entstehung von Krebs begünstigen und vieles mehr, wurde bereits von Fachleuten vorgebracht. Ausreichende Studien zur Klärung all dieser Bedenken hat Brüssel nicht anfertigen lassen. Offenbar führt die Europäische Union einen Massentest mit der Bevölkerung durch. Nach dem Motto: Sollte es zu Schädigungen kommen, können wir immer noch - nach der Einführung der umstrittenen Lampen - medizinische Untersuchungen anordnen. Die Epidemiologen werden sich freuen. Endlich haben sie eine genügend breite Bevölkerungsbasis für ihre Studien ...

Der Austausch der künstlichen Beleuchtung in der gesamten Europäischen Union stellt einen massiven Eingriff in die Lebensverhältnisse dar, weil er unmittelbar die menschliche Wahrnehmung betrifft. Keine Regierung sollte die Befugnis haben, zwangsweise bestimmte Beleuchtungsverhältnisse in Privathaushalten durchzusetzen. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es spricht nichts dagegen, wenn jemand von der Glühlampe auf eine Energiesparlampe umsteigt. Wird dies aber gegen den erklärten Widerstand eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung - aus welchen anderen Gründen sollten sich viele Menschen mit Glühlampen eingedeckt haben? - erzwungen, so ist das der Wegbereiter in ein Regime von Technokraten, die hinter verschlossenen Türen pseudodemokratische Entscheidungsfindungsprozesse abfeiern und sich eine ökoideologisch unterfütterte Mangelverwaltung konstruieren, in der Zugriff auf die letzten unregulierten Lebensbereiche des Menschen genommen wird. Wohin wird das führen? Wird es jemals ein Ende der von den Eurokraten vielbeschworenen "Integration" geben? Oder werden Zehntausende von Beamten in Brüssel irgendwann sagen: So, das war's, wir suchen uns einen neuen Job? Mit Sicherheit nicht. Der Regulierungsprozeß wird niemals enden, er ist ein Selbstgänger.

Mit der Ökodesign-Richtlinie oder, wie es auf Beamtisch heißt, der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte, werden die letzten verblichenen Reste an Auflehnung gegen das Establishment, wie sie die Umweltbewegung in Deutschland an ihrem Anfang einmal angedeutet hat, vom Paragraphendschungel der Europäischen Union absorbiert. Schöne neue grüne Welt ...


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Anmerkungen:

[1] Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Text von Bedeutung für den EWR. Amtsblatt Nr. L 076 vom 24/03/2009 S. 0003 - 0016
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:076:0003:01:DE:HTML

[2] "What is ECODESIGN?", EU-Kommission für Unternehmen und Industrie, Online-Zugriff am 10. September 2009
http://ec.europa.eu/enterprise/eco_design/ecodesign.htm

[3] Beispielsweise Dieter Kunz (Berliner Charité), Prof. Richard Funk (Leiter des Institut für Anatomie der TU Dresden), Prof. Karl Albert Fischer (Leiter des österreichischen Instituts für Licht und Farbe), Alexander Wunsch (Humanmediziner, Heidelberg).

10. September 2009