Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → MEINUNGEN

STANDPUNKT/252: Zur Absenkung der Solarstromvergütung und zu weiteren EEG-Verschlechterungen (SFV)


SFV-Rundmail - 01.04.2012

Zur Absenkung der Solarstromvergütung und zu weiteren gravierenden EEG-Verschlechterungen



Der Bundestag hat am 29. März 2012 eine radikale Absenkung der Solarstromvergütung beschlossen. Seit Regierungsantritt von Schwarz/Gelb ist dies bereits die dritte EEG-Novelle, in der es Einschnitte bei der Solarenergie-Förderung gab. Die Intention ist deutlich: Der Solarenergie soll der Garaus gemacht werden.

Diesmal stimmten 305 Bundestagsabgeordnete dafür und 235 dagegen (eine Enthaltung). Nur 6 Abgeordnete von CDU/CSU waren gegen die Kürzungspläne.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (Bt-Drs. 17/8877) wurde eine Woche vor Abstimmungstermin im deutschen Bundestag von CDU/CSU und FDP noch einmal erheblich verschlechtert (Bt-Drs. 17/9152) -und dies trotz anhaltender Proteste der Fachleute und trotz des auch den Regierungsparteien bekannten dramatischen Überlebenskampfs der Solarbranche.

Zur Öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag vermied man es, Wissenschaftler und Vertreter der Umweltverbände einzuladen. Und die dort von Pressevertretern und Branchenkennern vorgetragenen Widersprüche zum Gesetzentwurf verhallten größtenteils und hinderten die Regierungsparteien nicht daran, den Aubau der Photovoltaik abzuwürgen.

Was wurde beschlossen?

Ab 1. April soll die Förderung einmalig um mehr als 30% gekürzt werden. Jeweils zum Anfang der Monate Mai bis Oktober folgt eine monatliche feste Absenkung um 1%. Und als wäre dies nicht einschneidend genug, müssen Investoren ab November mit weiteren Kürzungen rechnen -ebenfalls zum jeweiligen Monatsanfang, diesmal aber in Abhängigkeit von den Zubauraten in bestimmten Betrachtungszeiträumen. Jede Überschreitung des Zubaukorridors von 2,5 - 3,5 GW soll mit noch schärferen Vergütungskürzungen bestraft werden. Bekannt ist dieses Verfahren unter dem verharmlosenden Namen "atmender Deckel". Die Wirkung ist nicht nur die Begrenzung des Zubaus, sondern gleichzeitig auch noch ein finanzielles Weißbluten der Installationsbetriebe und der gesamten Produktionskette.

Einer drohenden Verfassungsklage von Investoren zu den Folgen einer zu raschen, außerplanmäßigen Vergütungskürzung begegnete man mit Übergangsbestimmungen. Diese sollen die Solarbranche ruhig stellen und die Zustimmung einiger kritikübender Bundesländer erkaufen. Es wurde beschlossen, dass Investoren von Dachanlagen, die bis zum 24. Februar 2012‍ ‍einen Antrag zum Netzanschluss gestellt haben, noch den derzeit bestehenden alten Vergütungssatz erhalten sollen, sofern sie ihre Anlage noch bis zum 30. Juni fertigstellen. Auch für geplante Freilandanlagen soll es bis September 2012 Übergangsbestimmungen zur Vergütungshöhe geben.

Die zunächst geplante Verordnungsermächtigung zu weiteren außerplanmäßigen Vergütungskürzungen - ohne Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates - wurde nicht mehr zur Abstimmung gestellt. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Bundesregierung bereits im Vorfeld zur Gesetzesinitiative geplant hatte, die Idee der Verordnungsermächtigung wieder über Bord zu werfen, um der Solarbranche Verhandlungserfolge einzuräumen.

Doch diese geringfügigen Zugeständnisse können nicht davon ablenken, dass Neuanlagen, die am Ende diesen Jahres in Betrieb gesetzt werden, eine um 37 bis 47 Prozent geringere Vergütung erhalten - vom Betreiber kleiner Hausdachanlagen bis zu großen gewerblichen Solarinvestitoren.

Finanziell einschneidend wird es auch sein, dass künftig die für die Vergütungshöhe maßgeblichen Dachanlagen-Leistungsgrenzen von bisher vier auf drei Staffelungen festgelegt werden. Zukünftigen Betreibern von kleinen bis mittelgroßen Dachanlagen (10 - 30 kW) werden weitere Einnahmeverluste zugemutet. Die Bundesregierung schloss die Augen vor den Erfahrungen aus der Praxis, dass bei den kleinen Anlagen die Vergütungssätze noch weniger ausreichen als bei den größeren Anlagen.

Als heimliche Vergütungskürzung wirkt das nun in õ 33 (1) EEG beschlossene Marktintegrationsmodell. Betreiber von Neuanlagen sollen nur noch für einen begrenzten Anteil des gesamt erzeugten Stroms die EEG-Vergütung erhalten. Für Anlagen bis 10 kW hat man 80 Prozent, für Anlagen über 10 kW 90 Prozent festgeschrieben. Die über diese Prozentgrenzen hinausgehende Strommenge muss vom Anlagenbetreiber entweder selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Nimmt er diese Möglichkeiten nicht wahr, erhält er für jede über diesen Prozentwert hinausgehende ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde nur noch einen kompliziert zu berechnenden sehr geringen "Marktwert" des Stroms. Natürlich würden Anlagenbetreiber einen Teil des erzeugten Solarstroms freiwillig ohnehin selbst verbrauchen, weil sie für ihn eine geringere Vergütung erhalten, als sie für den Netzstrom bezahlen müssten. Die hierfür erdachte Lösung, die noch einen zweiten Solarstromzähler verlangt, ist ein bürokratisches Monster.

Wie geht es im Gesetzgebungsverfahren weiter?

Die Gesetzesänderungen werden am 11. Mai im Bundesrat behandelt. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Es ist fraglich, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird, da die schwarz- gelb geführten Bundesländer zum jetzigen Zeitpunkt bereits signalisiert haben, dass kein Einspruch zu erwarten ist. Der Gesetzgebungsprozess wird mit Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich erst Ende Mai abgeschlossen sein. Eine rückwirkende Absenkung der Vergütung ist geplant.

*

Quelle:
SFV-Rundmail, 01.04.2012
Herausgeber:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère Roger Straße 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241/51 16 16, Fax: 0241/53 57 86
E-Mail: zentrale@sfv.de
Internet: http://www.sfv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2012