Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → MEINUNGEN

STANDPUNKT/433: Wo bleibt Verschärfung beim Hochwassserschutzgesetz (DNR)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
Berlin, 13. Juni 2013

DNR zum Hochwassergipfel

Ja zur finanziellen Hilfe - wo bleibt Verschärfung beim Hochwassserschutzgesetz!



Zum heutigen Hochwassergipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen:

"Wir begrüßen die Finanzhilfen, vermissen aber die entscheidenden Konsequenzen aus der aktuellen Hochwasserkatastrophe. Das Hochwasserschutzgesetz aus dem Jahre 2005 muss verschärft und das ursprünglich vorgesehene generelle Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten umgesetzt werden.

Die vom Deutschen Bauernverband damals vorgebrachten Horrorzahlen von 4 Milliarden Euro an geschätzten Einkommens- und Vermögensverlusten bei einem Verbot des Ackerbaues in Überschwemmungsgebieten haben nach Ansicht des DNR heute keine abschreckende Wirkung mehr.

Notwendig seien zudem verbindliche Regelungen für Hochwasserentstehungsgebiete, vor allem in Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, um zu starke oberirdische Abflüsse in kurzer Zeit zu vermeiden. So können naturnahe Wälder mit tiefdurchwurzelten und aufgelockerten Böden wie ein mächtiger Schwamm wirken, betonte der DNR.

*

Quelle:
Pressemitteilung 10-2013, 13.06.2013
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur- und
Umweltschutzverbände (DNR) e.V.
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030/6781775-70, Fax: 030/6781775-80
E-Mail: info@dnr.de
Internet: www.dnr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2013