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STANDPUNKT/988: Zur morgigen Entscheidung über Recht auf saubere Luft (BUND BW)


BUND-Kommentar - 21. Februar 2018
zur morgigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht

"Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Recht auf saubere Luft bestätigt"

Luftreinhaltung darf nicht vom Gutdünken der Autoindustrie abhängen


Am Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Möglichkeit von Fahrverboten in Eigenregie der Bundesländer. Der BUND Baden-Württemberg hofft, dass die obersten Verwaltungsrichter das Recht der Bürger*innen auf saubere Luft bestätigen. "Das Bundesverwaltungsgericht wird morgen darüber entscheiden, ob die Bevölkerung ein gesetzlich verbrieftes Recht hat, gesunde zu Luft zu atmen und von den Landesregierungen vor den Emissionen des Autoverkehrs wirksam geschützt zu werden", sagt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND. "Das wäre ein gutes Zeichen dafür, dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung tatsächlich ein scharfes Schwert sind und kein zahnloser Papiertiger im Gutdünken der Autoindustrie."

Sollte das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, dass Fahrverbote allein in der Zuständigkeit des Bundes liegen, wäre das fatal für unsere Luft und unsere Gesundheit, da kein Rechtsinstrument erkennbar ist, um das Recht auf saubere Luft gegenüber dem Bund durchzusetzen.

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Quelle:
Presseinformation, 21.02.2018
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2018

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