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STELLUNGNAHME/254: Haushaltsbeschluss zum Nationalen Naturerbe - weiterer Handlungsbedarf (DNR)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
Berlin, 18. Juni 2015

Umweltorganisationen begrüßen Haushaltsbeschluss zum Nationalen Naturerbe, kritisieren jedoch Einschränkungen und sehen weiteren Handlungsbedarf


Die in der Strategiegruppe Naturschutzflächen des Deutschen Naturschutzrings (DNR) vertretenen Umweltstiftungen und Umweltverbände begrüßen den gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Sicherung weiterer 31.000 Hektar Bundesflächen als 3. Tranche des Nationalen Naturerbes. Insgesamt sind damit seit 1999 rund 190.000 Hektar Bundesflächen dem Naturschutz gewidmet worden. "Hier haben alle im Bundestag vertretenen Parteien und die jeweiligen Regierungen in den vergangenen 15 Jahren Beispielhaftes geleistet" lobt Leif Miller, DNR-Vizepräsident.

Enttäuscht zeigen sich die Naturschutzorganisationen über die verschärften Rahmenbedingungen zu Lasten der Verbände und Stiftungen. DNR-Vizepräsident Leif Miller: "Die auf Wunsch einiger Abgeordneten zusätzlich eingefügten Maßgaben werden dazu führen, dass wahrscheinlich keine einzige Fläche der 3. Tranche an Naturschutzorganisationen übertragen wird." Gerade Umweltverbände und Stiftungen seien durch ihre Aktivitäten vor Ort als Flächenempfänger besonders geeignet und können für eine hohe regionale Akzeptanz der Idee des Nationalen Naturerbes sorgen.

Miller verweist darauf, dass vor allem die Naturschutzorganisationen Taktgeber bei der Sicherung des Nationalen Naturerbes waren und sind: "Wir haben frühzeitig auf die Notwendigkeit hingewiesen, Bundesflächen für den Naturschutz zu sichern. Und wir haben auch selbst Verantwortung für die Sicherung übernommen". Naturschutzorganisationen haben bisher rund 25.000 Hektar Naturschutzflächen des Bundes mit der Zweckbindung Naturschutz übernommen und bringen für die naturschutzgerechte Entwicklung der Flächen jährlich circa 370.000 Euro auf.

Die meisten Flächen der 3. Tranche des Nationalen Naturerbes sollen im Rahmen der sogenannten Bundeslösung gesichert werden: Die Flächen verbleiben im Bundeseigentum und werden ausschließlich nach Vorgaben des Naturschutzes entwickelt. Leif Miller: "Wir haben immer gefordert, dass der Bund seine Verantwortung für den Naturschutz nicht delegieren darf. Insofern wird hier mit der Bundeslösung der richtige Weg eingeschlagen". Der DNR-Vizepräsident verweist allerdings darauf, dass im Gegensatz zur Übertragung der Gebiete an Stiftungen und Verbände eine Privatisierung der Flächen in weiterer Zukunft nicht ausgeschlossen ist: "Um den Naturschutzzweck dauerhaft abzusichern, fordern wir eine verbindliche grundbuchliche Sicherung!"

Ein Risiko und unnötigen bürokratischer Mehraufwand sehen die Naturschutzorganisationen in der Vorgabe einer erneuten Beschlussfassung des Haushaltsausschusses zur eigentlichen Übertragung der Flächen. "Die Naturschutzorganisationen werden sehr genau beobachten, ob und inwieweit die jetzt verabschiedete Liste eingekürzt wird", kündigt der DNR-Vizepräsident an. Denn es bestehe die Gefahr, dass sich einzelne Abgeordnete für die Verkleinerung einzelner Naturerbeflächen starkmachen.

Bedauerlich ist aus Sicht der Naturschutzorganisationen darüber hinaus, dass es nicht möglich war, weitere Flächen aus dem Eigentum der Treuhand-Nachfolgerin BVVG in die 3. Tranche des Nationalen Naturerbes aufzunehmen. Seit vielen Jahren weisen die Naturschutzorganisationen darauf hin, dass die BVVG weiterhin wertvollste Naturschutzflächen privatisiert. Eine neue Aktualität bekommt die Problematik durch die Erfordernisse des Hochwasserschutzes. BVVG-Naturschutzflächen liegen oft in Flussauen. Obwohl Bund und Länder ein gemeinsames Hochwassersschutzprogramm verabschiedet haben, privatisiert die BVVG fortlaufend wertvolle Auenflächen in Überschwemmungsgebieten "Es kann nicht sein, dass die BVVG die Flächen verkauft und im Rahmen des Hochwasserschutzes den neuen Eigentümern dann bald teure Entschädigungen gezahlt werden müssen. Hier bedarf es aus Sicht der Naturschutzverbände eines sofortigen Verkaufsmoratoriums - damit wäre sowohl dem Hochwasserschutz als auch dem Naturschutz gedient", fordert der DNR-Vizepräsident.

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Quelle:
Pressemitteilung, 18.06.2015
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier-
und Umweltschutzverbände e.V. (DNR) e.V.
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Tel.: 030/6781775-70, Fax: 030/6781775-80
E-Mail: info@dnr.de
Internet: www.dnr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2015

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