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STELLUNGNAHME/291: Rückbau AKW Philippsburg - Baugenehmigungen ignorieren Umweltschutzvorgaben (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 21. Juni 2016

BUND kritisiert Landratsamt Karlsruhe:

Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg ignorieren Umweltschutzvorgaben


Stuttgart/Karlsruhe/Philippsburg. Nach Akteneinsicht stellt der BUND Baden-Württemberg fest, dass keinerlei Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz in den bereits erteilten Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum und Standortabfalllager am Atomkraftwerk Philippsburg enthalten sind. "Das Ergebnis unserer Akteneinsicht ist besorgniserregend: Zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor Staub, Lärm und Erschütterungen fällt in den Baugenehmigungen kein Wort", sagt Sylvia-Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.

Damit ignoriert das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Baurechtsbehörde auch Vorgaben aus einem Gutachten aus März 2015, das vom Umweltministerium beauftragt wurde und von diesem dem Landratsamt übergeben wurde. In diesem Gutachten wurde geprüft, ob für den Bau und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums und des Standortabfalllagers erhebliche negative Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können. Nur dann ist ein Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Die Vorlage eines prüffähigen Lärmminderungskonzepts wurde als Voraussetzung für das von der EnBW gewählte Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung benannt. Ein solches Konzept oder Regelungen dazu finden allerdings in der Baugenehmigung keinerlei Erwähnung.

Seitens der EnBW war ergänzend im März 2015 die Einhaltung von Bauzeitbeschränkungen zum Lärmschutz zugesagt worden. Auch hierzu findet sich keine Regelung in den Baugenehmigungen. Das Landratsamt Karlsruhe hat derweil - nach Rücknahme des Widerspruchs durch die Stadt Philippsburg - die vollständige Baufreigabe angekündigt.

Der BUND sieht seine Kritik an den Genehmigungsverfahren für den Rückbau des AKW Philippsburg bestätigt: Die EnBW möchte sich nicht nur unter Umgehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne volle Öffentlichkeitsbeteiligung eine Atommüllfabrik und ein Atommülllager genehmigen lassen. "Jetzt werden sogar durch das Landratsamt Karlsruhe die Voraussetzungen für die Anwendung dieses fragwürdigen Verfahrenstricks ignoriert, unter denen das Umweltministerium den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zuließ. Das Landratsamt Karlsruhe erteilte Baugenehmigungen ohne das ihm vom Umweltministerium zugeleitete Immissionsschutzkonzept zu berücksichtigen", sagt Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer Mittlerer Oberrhein.

Für den BUND ist klar: "Die EnBW darf die Bautätigkeiten am Atomkraftwerk Philippsburg erst dann aufnehmen, wenn nachgewiesen wurde, dass das vorgelegte Immissionsschutzkonzept eine unabhängige Prüfung bestanden hat. Durch die Behörden ist gleichzeitig sicherzustellen, dass eine verbindliche Umsetzung der Umweltschutzvorgaben aus den Genehmigungsverfahren gesichert ist", so die Landesgeschäftsführerin.

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Quelle:
Presseinformation, 21.06.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2016

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