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STELLUNGNAHME/331: BBU bedauert das Gesamturteil zur Elbvertiefung (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 9. Februar 2017

BBU bedauert das Gesamturteil zur Elbvertiefung


(Bonn, Hamburg, 09.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nicht aufgehoben hat. In einer ersten Reaktion begrüßt es der BBU aber, dass die Planfeststellungsbeschlüsse immerhin gemäß des heutigen Gerichtsurteiles wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht als rechtswidrig eingestuft und nicht vollziehbar sind. Der BBU wird sich auch zukünftig politisch gegen die weiterhin drohende Elbvertieffung zur Wehr setzen. Ausdrücklich dankt der BBU den Klägern, die sich in jahrelanger intensiver Arbeit gegen die Elbvertiefung juristisch zur Wehr gesetzt haben.

Für das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig ist es unverständlich, dass in der letzten Woche der Internationale Schutztag der Feuchtgebiete begangen, jetzt aber ein konträres Urteil gesprochen wurde. "Aus Sicht des Naturschutzes gehört auch die Elbe mit ihren Überflutungsbereichen zu den schützenswerten Feuchtgebieten", betont die engagierte Umweltschützerin.

Der BBU kann nicht nachvollziehen, warum das Gericht die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morphodynamischen Auswirkungen der Elbvertiefung nicht in Frage gestellt hat. Auch ist für den BBU nicht verständlich, warum das Gericht dem Schutz geschützter Arten, etwa von Brutvögeln, keinen höheren Stellenwert eingeräumt hat. Aus Sicht des Verbandes verstößt das geplante Vorhaben zudem gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot

Der BBU bekräftigt, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen nicht auf dem Rücken der Natur durchgesetzt werden darf. Der BBU fordert, dass gerade im Umfeld der Metropole Hamburg dem Artenschutz eine hohe Bedeutung zugemessen werden muss. "Die Flüsse und die Nordsee wurden viel zu lange als unbegrenzt belastbar angesehen: Die Elbe muss als wertvoller Naturraum unbedingt nachhaltig geschützt werden. Es gibt mittlerweile auch Wirtschaftskonzepte zur Hafenentwicklung, die den nachhaltigen Umweltschutz mit berücksichtigen," so Regina Ludwig vom BBU-Vorstand.


Pressemitteilung des Gerichtes:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=6

Weitere Informationen zum Thema Elbvertiefung:
http://www.wir-brauchen-keine-elbvertiefung.de
http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de
https://www.rettet-die-elbe.de

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 09.02.2017
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2017

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