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STELLUNGNAHME/374: Stuttgarter Luftreinhalteplan - Feuerlöscher statt Blumenspritze gefragt (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 30. Juni 2017

BUND zur dritten Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans:

Feuerlöscher statt Blumenspritze ist gefragt
Positive Ansätze werden weichgespült - deutliche Nachbesserungen nötig


In seiner Stellungnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart setzt sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisch mit der dritten Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans auseinander. Maßstab der Bewertung sind die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Luftschadstoffe. "Wir begrüßen die Erkenntnis des RP, dass es ohne Verkehrsbeschränkungen keine wirkliche Verbesserung der Luftqualität geben kann. Die geplanten Fahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge unterstützen wir im Grundsatz ebenso wie das Ausbauprogramm für den Umweltverbund. Beides sind wichtige Schritte und unverzichtbar für eine saubere Luft in der Landeshauptstadt", erklärt Klaus-Peter Gussfeld, Verkehrsreferent des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg.

"Wir brauchen die schnelle Umsetzung aller Maßnahmen, um überhaupt eine Chance auf Zielerreichung zu haben, nämlich die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte. Aus Erfahrung haben wir allerdings erhebliche Zweifel, ob die angedachten Maßnahmen wirklich alle in den nächsten 1-2 Jahren tatsächlich umgesetzt werden. Zahlreiche Einschränkungen, Ausstiegsklauseln und ungewisse Finanzierungsfragen spülen den Luftreinhalteplan in der Summe weich und setzen auf eine Umsetzung erst nach dem Jahre 2020. Hier muss deutlich nachgebessert werden, sonst kann Stuttgart nicht aufatmen", kritisiert Gerhard Pfeifer, Regionalgeschäftsführer des BUND in Stuttgart.

Nur großräumige und länger geltende Fahrverbote sind wirksam

Der BUND akzeptiert das abgestufte Verfahren bei den geplanten Fahrverbotsvarianten, weil es Abhängigkeiten von der bundesweiten Einführung der blauen Plakette und noch ausstehender Gerichtsentscheide gibt. Hier wird erst noch entschieden, ob flächenbezogene Fahrverbote überhaupt rechtlich zulässig sind. Innerhalb dieser Stufen wird jedoch der Ermessungsspielraum aus Sicht des BUND nicht sachgerecht ausgenutzt. Zum Beispiel ist eine zeitliche Beschränkung nur auf Feinstaubalarmtage und eine Nichteinbeziehung stark belasteter Stadtteile wie Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt nicht zielführend, um die hohen Stickstoffdioxidwerte in den Griff zu bekommen.

Kraftloser Vorrang für den Umweltverbund

Ebenfalls kritisiert der BUND die zahlreichen geplanten Einschränkungen bei der Förderung des Umweltverbundes. "Ob neue Busspuren, Radrouten oder Fußverkehrskonzepte - wie ein roter Faden zieht sich die Einschränkung, dass die Maßnahmen nicht zu relevanten Störungen und Behinderungen des Kfz-Verkehrs führen dürfen durch den Entwurf", kritisiert Pfeifer. "Das entbehrt jeder Logik und dürfte ein K.o.-Kriterium für viele sinnvolle Maßnahmen sein."

Ausstiegsklausel von Fahrverboten nicht akzeptabel

Der BUND lehnt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine Ausstiegsklausel von den geplanten Fahrverboten ab. Diese ist bislang für den Fall vorgesehen, dass das Nachrüsten von dreckigen Dieselfahrzeugen möglich ist. Im Entwurf des Luftreinhalteplans ist nur sehr unverbindlich aufgeführt, dass die Fahrzeugemissionen im Realbetrieb so deutlich abgesenkt werden müssen, dass die Wirkung der im Luftreinhalteplan beschriebenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen mindestens erreicht wird. Offen bleibt u.a., ob ein einfaches Nachrüstprogramm ausreichen soll oder ob eine Bindung an eine tatsächlich vollzogene Nachrüstung vorgesehen wird.

"Auf diese unverbindliche Weise wird die Autoindustrie geschützt, nicht aber die Gesundheit der Bevölkerung. Für den BUND kommen Ausnahmen von den geplanten Fahrverboten nur dann in Frage, wenn die Autos tatsächlich nachgerüstet wurden und nachgewiesen ist, dass sie die strengen Euro 6-Abgaswerte im tatsächlichen Fahrbetrieb einhalten", betont Gussfeld.

Straßenbauwünsche konterkarieren Luftreinhaltung

Im Entwurf des Luftreinhalteplans werden 21 Straßenbaumaßnahmen aufgelistet. So zum Beispiel der Nordostring und der 6-streifige Ausbau der B10 von Bad Cannstatt bis Plochingen im Neckartal, die angeblich mittel- bis langfristig zur Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen. Der BUND widerspricht diesen Maßnahmen entschieden. "Die bewährte Formel: wer Straßen sät, wird Verkehr, Feinstaub, Stickoxide, Kohlendioxid und Lärm ernten, gilt heute mehr denn je. Lokale Entlastungen bei der Luftreinhaltung durch Straßenbau werden durch deutliche Zunahmen des gesamten Verkehrs im Raum, was sich in hohen Luftschadstoff-Hintergrundbelastungen niederschlägt, wieder aufgezehrt bzw. übertroffen", analysiert Pfeifer.

Ohne Moos nichts los

Ebenfalls vermisst der BUND konkrete Aussagen, wie das an sich ambitionierte Ausbauprogramm für Bahnen und Busse, den Fahrrad- und Fußverkehr finanziert werden soll. "Ohne Geld gehen die besten Pläne nicht auf und bleiben ein Papiertiger. Die Umsetzung aller Konzepte verlangt zwingend neue Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise eine Nahverkehrsabgabe. Leider enthält der Entwurf des Luftreinhalteplans hierzu nur eine Absage, da sich die Landesregierung nicht einig ist. Das ist absolut inakzeptabel und verantwortungslos und muss umgehend nachgebessert werden, fordert Gussfeld.

BUND schlägt 14 zusätzliche Maßnahmen vor

Der BUND ist der Auffassung, dass die Luftgrenzwerte in der Stuttgarter Innenstadt nur mit einer Halbierung des Autoverkehrs sowie der besten verfügbaren Technik einzuhalten sind. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der Umweltverband 14 neue Maßnahmen zur Aufnahme in den Luftreinhalteplan vor. "Unser Maßnahmentableau beinhaltet dabei u.a. die Förderung des Umweltverbundes durch Umwandlung von Straßenraum, insbesondere der Kfz-Stellflächen, eine gesamtstädtische Entschleunigung des Autoverkehrs, eine Zuflussregulierung des Straßenverkehrs über Pförtnerampeln an der Stadtgrenze, die Schaffung von mehr natürlichen Luftfiltern durch umfangreiche Begrünungen bis hin zu technologischen Ansätzen bei Kleinmotorgeräten und -fahrzeugen, Binnenschiffen auf dem Neckar und dieselbetriebenen Eisenbahnloks", erklärt Pfeifer.

"Aufgrund des sich verschärfenden EU-Vertragsverletzungsverfahren und des zunehmendem Drucks durch erlassene und noch ausstehender Gerichtsentscheide, brennt beim für Luftreinhaltung zuständigen Regierungspräsident Reimer (Grüne) der Kittel - hier hilft keine Blumenspritze wie der Entwurf des Regierungspräsidiums, sondern ein Feuerlöscher wie die BUND-Forderungen."


Die 16-seitige Stellungnahme als Pfd.-Datei unter:
https://www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/PDF/Themen/Mobilitaet/LRP_Stuttgart_3_Fortschreibung_BUND-Stellungnahme_06-2017.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 30.06.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2017

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