Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → MEINUNGEN


STELLUNGNAHME/378: NABU erneuert Kritik an Vorgehen bei Ostseepipeline Nord Stream 2 (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 18. Juli 2017

NABU erneuert Kritik an Vorgehen bei Ostseepipeline Nord Stream 2

Miller: Ministerpräsidentin Schwesig muss Zeichen für Klima und Ostsee setzen


Berlin/Stralsund - Der NABU hat seine Kritik an der Ostseepipeline Nord Stream 2 im aktuell laufenden Genehmigungsverfahren erneuert. Der NABU appelliert an Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Genehmigungsbehörden, das sensible Ökosystem der Ostsee und die globalen Klimaziele nicht den privaten Gewinninteressen von Gazprom und Co. zu opfern. Die gesamte Woche finden in Stralsund Erörterungsgespräche statt. Der NABU hatte bereits Ende Mai eine umfangreiche Stellungnahme zum geplanten Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 abgegeben und nimmt auch an der Anhörung teil. Die Analyse des NABU hat ergeben, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Es gefährdet Klimaziele, steht in Widerspruch zu geltendem Energie- und Umweltrecht und zerstört Schutzgebiete in der Ostsee.

"Das Vorhaben verstößt nicht nur massiv gegen öffentliche Interessen sondern auch gegen das völkerrechtlich verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen. Damit setzt Nord Stream 2 die Tradition der Energiekonzerne fort und investiert weiter in fossile Energieträger und deren Infrastruktur. Der Pipelinebau zerpflügt Schutzgebiete und auch auf EU-Ebene genießt das Projekt keine Priorität für die künftige Energieversorgung. Nord Stream 2 dient einzig privaten Interessen weniger Großkonzerne, die damit Millionengewinne abschöpfen - auf Kosten der gesamten Gesellschaft", sagt NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Gasversorgung in Deutschland sei auch ohne die Ostseepipeline in der Zukunft sicher. Allein die bestehenden Importkapazitäten reichten aus, um mehr als das Dreifache des Gasbedarfs zu decken. Außerdem sinke dieser Bedarf seit 2006 sogar. Damit dürfe die Pipeline nach Naturschutzrecht nicht gebaut werden.

Der NABU kritisiert, dass der Bau von Nord Stream 2 massive negative Folgen für die sensible Meeresumwelt hat. Denn für die im Seeboden verlegte Pipeline soll der Meeresboden umgegraben werden, was Lebensräume zerstört. Mit Folgen beispielsweise für den Hering, der im Greifswalder Bodden laicht und rastende Wasservögel, denen die Nahrung fehlt. Die Pipeline quert auch den Lebensraum des gefährdeten Ostseeschweinswals. Von der betroffenen Population gibt es nur noch etwa 450 Tiere. Jegliche Beeinträchtigung muss aus Umweltsicht vermieden werden.

Das in der Pipeline transportierte Methan ist Gift für die Ostsee und eine Gefahr für unser Klima. Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Landesraumentwicklungsprogramm eine Gasförderung in der Ostsee gezielt ausgeschlossen. Begründung: Verunreinigungen der sensiblen Ostsee sollen ausgeschlossen werden. Leckagen sind auch bei einer Pipeline immer möglich. Zudem ist Methan 25-Mal klimaschädlicher als CO2. Bei Förderung, Transport und Lagerung entweicht das Gas regelmäßig unkontrolliert.

NABU-Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger: "Nord Stream 2 bewertet die Umweltauswirkungen auf Basis von Umweltdaten, die für die frühere Pipeline Nord Stream 1 erhoben wurden. Die Bedeutung der Daten für die Bewertung von Nord Stream 2 wurden durch das Bergamt Stralsund und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf der Erörterung untermauert. Das Problem: Nicht einmal die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, hat diese Daten." Das gehe aus einem Bescheid der Behörde hervor, der dem NABU vorliegt. Zudem stehen die Daten auch dem NABU nicht zu Verfügung. Der NABU konnte sich deshalb keine eigene Meinung zu den Daten bilden und wird damit massiv in seiner Beteiligungsmöglichkeit eingeschränkt. Eine Genehmigung ist damit nicht rechtmäßig. "Wir fordern das Bundesamt für Seeschifffahrt und das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörden auf, unsere Argumente sorgfältig in die Abwägung einzustellen und einen rechtskonformen Bescheid zu erlassen", so Münchberger weiter.


Weitere Informationen und Link zur Stellungnahme:
https://mecklenburg-vorpommern.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/gesellschaft-und-politik/beteiligungen-und-klagen/22533.html

*

Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 80/17, 18.07.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang