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STELLUNGNAHME/443: Kritik an Verschiebung der Neonikotinoid-Entscheidung auf EU-Ebene (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 13. Dezember 2017

NABU kritisiert Verschiebung der Neonikotinoid-Entscheidung auf EU-Ebene

Miller: Gefährliches Spiel auf Zeit - Insektenrückgang muss schnell gestoppt werden


Brüssel - Der NABU kritisiert, dass die besonders insektenschädlichen Neonikotinoide EU-weit weiterhin erlaubt sind. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hatten sich am gestrigen Dienstag nicht auf ein Ende der ökologisch hoch bedenklichen Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam verständigen können. Stattdessen vertagte der Ausschuss für Pestizide die Abstimmung auf Mitte März 2018.

"Statt das notwendige, schnelle Ende der Insektengifte einzuläuten, schiebt die Kommission die Entscheidung weiter auf die lange Bank. Das ist ein gefährliches Spiel auf Zeit. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat sich gestern - nach seinem Glyphosat-Alleingang - erneut als Handlanger der Agrarchemie präsentiert. Dabei ist die Faktenlage klar: Neonikotinoide sind hochgradig gefährlich für Insekten, Fledermäuse und Vögel. Wie ein unsichtbarer Feind haben sie sich in der Umwelt ausgebreitet. Um das Insektensterben aufzuhalten, müssen alle Neonikotinoide schnellstmöglich verboten werden", forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hatte darauf verwiesen, zunächst eine erneute Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abwarten zu wollen. Diese soll im Februar vorliegen. Dabei ist die Faktenlage eindeutig: Eine Fülle wissenschaftlicher Studien weist schädliche Auswirkungen auf zahlreiche Insektenarten nach. Auch das Zugverhalten von Singvogelarten wird durch die Einnahme gebeizten Saatguts massiv gestört und Fledermäuse können sich räumlich weniger gut erinnern und orientieren.

Die EU-Kommission hatte bereits Anfang 2017 ein Komplett-Verbot der drei Wirkstoffe vorgeschlagen - wobei deren Anwendung unter Glas weiterhin erlaubt sein sollte. Der NABU begrüßt die Verbote, fordert jedoch ein ausnahmsloses Verbot aller Neonikotinoide. Denn trotz eines seit 2013 geltenden Teilverbotes bleibt die eingesetzte Menge EU-weit hoch. Ein Grund sind die großzügig verteilten Sondergenehmigungen: Zwischen 2014 und 2016 wurden über 60 Ausnahmen bewilligt. Auch in Deutschland werden trotz des Teilverbots jährlich rund 200 Tonnen Neonikotionoide auf die Felder gebracht. Hierzulande sind neben den drei genannten Wirkstoffen auch Acetamiprid und Thiacloprid erlaubt.


Weitere Informationen zu Neonikotinoiden und der Allianz "Save the Bees Coalition", die sich für ein EU-weites Verbot einsetzt:
www.NABU.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=22272&db=presseservice

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 142/17, 13.12.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2017

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