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STELLUNGNAHME/573: Landstrom für Container- und Kreuzschifffahrt - Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 9. Oktober 2019

Landstrom: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

NABU begrüßt Pläne zum Ausbau des Landstroms, fordert aber mehr Verbindlichkeit bei der Abnahme von Landstrom


Der NABU begrüßt die Initiativen von Hamburg, Kiel und Rostock, die Landstromabnahmemöglichkeiten für Container- und Kreuzschifffahrt deutlich auszubauen. Es ist ein wichtiges und richtiges Signal an die Schifffahrt, dass in Hamburg acht Liegeplätze für Containerschiffe und alle drei Kreuzfahrtterminals mit Landstromanlagen ausgerüstet werden sollen. Nach Auffassung von Malte Siegert, Leiter Umweltpolitik beim NABU Hamburg, fehlt es aber an der nötigen Verbindlichkeit: "Wenn allein die Stadt Hamburg mehrere zehn Millionen Euro Steuergeld investiert, darf doch die Abnahme von Landstrom nicht beliebig sein. Das entwertet das Investment und geht am Ziel, die Bevölkerung vor den Folgen schlechter Luft aus der Schifffahrt zu schützen, vorbei." Deswegegen fordert der NABU, dass die Reedereien mit einer Übergangsfrist dazu verpflichtet werden, die Schiffe technisch nachzurüsten. Alleine auf den Goodwill der Unternehmen zu setzen verkennt den Ernst der Lage bei Luftreinhaltung und Klimaschutz.

Dass solche Vorgaben zumutbar und umsetzbar sind, zeige der amerikanische Bundesstaat Kalifornien, wo eine Abnahmeverpflichtung anteilig für die jeweiligen Flotten bereits 2015 eingeführt worden ist. Deswegen seien viele Containerschiffe, die auch die amerikanischen Häfen anlaufen, ohnehin bereits ausgerüstet. Auch viele Kreuzfahrtschiffe sind schon jetzt für den Landstrombezug vorbereitet. Dabei halten sich die Umrüstungskosten im Rahmen. Nach Auffassung des NABU ist eine EEG-Umlagenbefreiung für die Kreuzfahrtbranche nicht notwendig. Allein die drei Branchenriesen Carnival (u. a. mit AIDA und Costa), Royal Caribbean (mit TUI und Hapag Lloyd Cruises) und NCL, die gut drei Viertel des Marktes beherrschen, haben 2017 nach Steuern einen Nettogewinn von über fünf Milliarden Euro für ihre Anteilseigner eingefahren. "Mehr Geld für Umwelt- und Gesundheitsschutz auszugeben, ist angesichts der exorbitanten Gewinne in diesem Segment keine Überlebensfrage für die Unternehmen. Es ist eine Frage des Willens und des Anstandes. Dass sich Politik und Verwaltung angesichts einer mangelnden Verbindlichkeit derart zu Handlangern der Kreuzfahrtkonzerne machen, ist völlig unverständlich", so Siegert. Im Kreuzfahrtbereich spreche, insbesondere vor der geplanten Ausstattung aller drei Hamburger Terminals, nichts gegen eine rasche Landstrompflicht.

Eine Möglichkeit Initiativen der Reedereien zu belohnen, könnte das Hafengeld sein. Würde es je nach Schiffsgröße und Abnahmemenge um eine Pauschale für Landstrom unabhängig von einer tatsächlichen Abnahme erhöht, profitierten die Reedereien, die Landstrom abnähmen. Andere müssten zusätzlich den an Bord selbstproduzierten Strom bezahlen und hätten zugleich einen Anreiz, ihre Schiffe schnell nachzurüsten.

Landstrom ist nach Auffassung des NABU jedoch nur eine zusätzliche Maßnahme zur Reduzierung von Luftschadstoffen und Klimagasen während der Liegezeit. Abgasreduzierung müsse auch an Bord der Schiffe vorangetrieben werden, da nach dem Abkoppeln vom Landstrom unmittelbar große Mengen emittiert würden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 09.10.2019
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2019

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