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STELLUNGNAHME/599: Wölfe dürfen vorerst nicht geschossen werden (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - 21. Februar 2020

Wölfe dürfen vorerst nicht geschossen werden

NABU und BUND freuen sich über die lösungsorientierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera


Jena - Das Eilverfahren mit der Klage des NABU Thüringen und des BUND Thüringen gegen den Abschuss von Wölfen am Standortübungsplatz "Gotha-Ohrdruf" erzielt einen ersten Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gera sind demnach alle zumutbaren Maßnahmen durch den Freistaat zu unternehmen, die ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wölfen möglich machen. Hierzu gehören nicht nur höhere Zäune und Nachtpferche, sondern ausdrücklich auch der Einsatz von Herdenschutzhunden.

"Bis zum Abschluss des ausstehenden Hauptsacheverfahrens darf die Ohrdrufer Wölfin nicht abgeschossen werden. Damit ist auch der in der Region vorkommende Wolfsrüde vor einem möglichen Fehlabschuss sicher. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist ein deutliches Signal an die verantwortlichen Stellen in Verwaltung und Politik, die Weidetierhalter mit ausreichend Beratungsangeboten und finanziellen Mitteln beim Ausbau des Herdenschutzes und insbesondere beim Einsatz und dem Unterhalt von Herdenschutzhunden zu unterstützen", sagt Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. "Wir fordern vom Freistaat schon lange die finanzielle Unterstützung für die Unterhaltungskosten von Herdenschutzhunden in der Umgebung von Ohrdruf. In einem gemeinsamen Schreiben betonen der Agrar- und der Umweltkommissar der EU, dass diese Unterstützung auch durch Fördermittel der Europäischen Union zustande kommen kann. Thüringen muss jetzt die richtigen Weichen stellen und die betreffenden Nutztierhalter noch stärker unterstützen. Durch diese Maßnahmen kann letztlich erreicht werden, dass es zu einem vom Gesetz- und Verordnungsgeber erwünschten Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung kommt."

Nach Auffassung des Gerichts gehört die Wölfin zu einer generell in Deutschland streng geschützten Tierart, die im Besonderen wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes "TÜP Ohrdruf-Jonastal" ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz auch gerade deshalb besonderen Schutz beanspruchen kann. "Der besondere Schutz, den die Wölfe in dem dortigen FFH-Gebiet genießen, muss deshalb auch unter dem Einsatz aller Zumutbarkeiten im Herdenschutz gewährleistet werden", erklärt Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Hierfür müssen vom Land besondere Anstrengungen unternommen werden, die über die artenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen hinausgehen. Das Gericht zielt nicht umsonst in seiner Begründung deutlich auf den konstruktiven Ausgleich zwischen finanziellen Möglichkeiten des Landes und die Notwendigkeit eines, an das Nebeneinander von Wölfen und Schafen, angepassten und wirksamen Herdenschutzes."

Der NABU sieht gute Chance, dass es mit der zu erwartenden Verpaarung zwischen Ohrdrufer Wölfin und ihrem neuen Wolfspartner erstmals zu Wolfsnachwuchs in Thüringen kommen wird. Es wäre ein großer Erfolg für Thüringen, wenn dann ein Zusammenleben zwischen Wölfen und Weidetieren durch konsequente Herdenschutzmaßnahmen möglich gemacht wird.

Grundlage für eine langfristige Sicherung der Schafbeweidung ist und bleibt jedoch eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung durch die EU-Agrarpolitik. Dies muss bei der aktuell laufenden Verhandlung für die neue EU-Förderperiode Eingang finden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 21.02.2020
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2020

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